
Grundschule Münsing
Realschule Wolfratshausen

Grund- und Hauptschule Wolfratshausen
Ansprechpartner sind zuerst einmal die Rektoren der jeweiligen Schulen, diese werden Sie dann an die zuständige Lehrkraft weiterleiten.
Darüber hinaus sind Judoka unseres Vereins, die als Schüler das Gymnasium Geretsried und die Realschule Wolfratshausen besuchten, jahrelang mit deren Judo-Schulmannschaften immer wieder als Bezirkssieger erfolgreich ins Landesfinale des Schulsportwettbewerbs "Jugend trainiert für Olympia" vorgestossen.
Sport nach 1
Kooperation zwischen Schule und Verein
Das 1991 vom Bayerischen Kultusministerium und dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) gemeinsam eingerichtete Kooperationsmodell Sport nach 1 in Schule und Verein schlägt eine Brücke vom Schulsport zum Vereinssport. Nicht übertrieben ehrgeizige Ziele, sondern das Kind, der junge Mensch, stehen im Mittelpunkt dieser Gemeinschaftsaktion. Mit überwiegend freizeitorientierten, gesundheitsbezogenen und vielfältigen Breitensportangeboten in Zusammenarbeit zwischen einer Schule und einem Verein werden den sportbegeisterten Kindern weitere Bewegungsmöglichkeiten eröffnet; vor allem aber wird versucht, leistungsschwächere Schüler für den Sport zu gewinnen, um sie an eine lebenslange sportliche Betätigung als sinnvolle Freizeitgestaltung heranzuführen. Daneben bietet Sport nach 1 auch die Möglichkeit einer leistungsorientierten Förderung von sportlich talentierten Schülern. Die Zusammenarbeit von Schule und Verein im Rahmen von Sport nach 1 stellt wichtige Ergänzungen des Pflichtsportunterrichts dar, keinesfalls aber einen Ersatz.
Einrichtung einer schulischen Sportarbeitsgemeinschaft
Zunächst muss die Schule einen Verein bzw. der Verein eine Schule finden, die/der zu einer Kooperation bereit ist. Der kooperierende Verein stellt im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Betreuung der Schüler in der SAG Vereinstrainer mit entsprechender Lizenz zur Verfügung oder beschäftigt Lehrer mit entsprechender Qualifikation, deren Vergütung in der Zuständigkeit des Vereins liegt. Die staatliche Zuwendung ist gegenüber einer regulären Vereinsstunde erhöht.
Unabhängig von Ort und Zeit der Durchführung ist die SAG eine Schulveranstaltung. Die Teilnehmer sind damit schülerunfallversichert. An einer SAG müssen mindestens zehn Schüler regelmäßig teilnehmen. Mit Einverständnis der Schulleitungen sind auch schulübergreifende Sportarbeitsgemeinschaften möglich. Die Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Übungsleiter bzw. Lehrer erforderlich,
sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
(Quelle: "Bewegte Schule", Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2001)
Vorteile von Sport nach 1
Vorteile für die Schülerinnen/er
* Freiwilliger Unterricht
* Bewusste Entscheidung entsprechend den Interessen und Begabungen
* Sport als Grundlage einer einer gesunden Lebensführung erfahren
* Sinnvolle Freizeitgestaltung
* Möglichkeiten zum Erleben von Gemeinschaft
Vorteile für die Schule
* Zusätzliche Sportangebote für Schüler und Schülerinnen
* Sportliches Profil und Attraktivität
Vorteile für den Verein
* Staatliche Zuschüsse zur Vergütung der ehrenamtlichen Lehrkräfte und Übungsleiter
* Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung von Sportgeräten
* Gewinnung neuer Mitglieder
* Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und im Verein
Weitere Vorteile
* Alle Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die Schülerunfallversicherung abgesichert
* Die Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Lehrkräfte bzw. Übungsleiter erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
* Optimale Nutzung von Sportstätten
Links:
Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Sport nach 1
Schulsport im Bayerischen Judo-Verband
Schulsport beim DJB
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